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Verband: Teilöffnung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dringend nötig!

Stellungnahme des Hamburger Fachverbandes
für offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen


Seit dem 16. März sind die Hamburger Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geschlossen, ein Ende ist nicht in Sicht. Wichtige Bestandteile der sozialen Infrastruktur, Anlaufpunkte, die für viele Hamburger Kinder- und Jugendliche im wahrsten Sinne ein zweites Zuhause bedeuteten, sind weggebrochen. Seit nunmehr sechs Wochen bemühen sich dieFachkräfte aus den vielfältigen Einrichtungen der Hamburger Offenen Kinder- und Jugendarbeit – Bau- und Aktivspielplätze, Spielhäuser, Mädchentreffs, Kinder- und Jugendhäuser, Jugendzentren, um nur einige zu nennen – bestmöglich Kontakt zu „ihren“ Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten, wohlwissend, dass all die Versuche allenfalls ansatzweise die Interessen und auch die Nöte junger Menschen auffangen können.

In fachlich bekannter, flexibler Weise haben sich OKJA-Einrichtungen aufgestellt, um für Fragen, Sorgen und Ängsten von Kindern und Jugendliche angesichts der Auswirkungen von „Corona“ ansprechbar zu sein: Social Distancing, klarkommen müssen auf engem Raum, eventuelle prekäre, eskalierende familiäre Situation, schulische Belange und Überforderung, Ängste angesichts dessen, was ist und was die Zukunft bringen wird. Bewährte bedarfsgerechte Beratungssettings oder auch Raum für Begegnungen sowie Angebote im Sinne der Interessen der jungen Menschen, ebenso wie gemeinsames Spielen, Kochen und Essen, Bewegung auf dem Gelände, Fußballspielen, Tanzen oder einfach nur Treffen mit Gleichaltrigen sind nicht mehr umsetzbar.

Medial präsent ist mittlerweile eine Überforderungssituation bei vielen Familien, erschwert noch durch Arbeitsanforderungen, Existenzängste und (zu) engem Wohnraum. Spielplätze für Kinder wieder zu öffnen ist eine Erwägung der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Jugendliche wiederum werden momentan nur als Schüler*innen angesprochen. Unterstützung bei den schulischen Aufgaben („Homeschooling“) ist wenig verwunderlich ein momentan wichtiges Thema in den Familien der jungen Menschen, die die Einrichtungen der Offenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien normalerweise nutzen. Oft fehlt es an adäquater technischer Ausstattung. Weitere Barrieren bilden nicht ausreichende Sprachkenntnisse und erforderlicher Bildungsstand sowie ein ruhiger Lernort. Gleichzeitig ist Kindern, aber auch Jugendlichen nahezu jegliche Möglichkeit zu altersgemäßer Bewegung und Peer-Begegnung genommen; ein Umstand, der momentan stillschweigend in Kauf genommen scheint.

Momentan haben Fachkräfte aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung die Möglichkeit, mit einzelnen Kindern (nicht den Jugendlichen!) die Innenräume von OKJA-Einrichtungen zu nutzen, damit diese sich unter sozialpädagogischer Aufsicht „Auspowern“ und „Austoben“ können, natürlich 2 unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Kurzprotokoll Telefonkonferenz BASFI/Verbände/Jugendamtsleitungen vom 31.03.2020). Hier stehen Jugendhilfemaßnahmen, die auf Kinderschutz angesichts schwieriger familialer Strukturen und/oder Entwicklungen ausgerichtet sind, im Fokus. Allerdings sind ebenso Fachkräfte aus der Offenen Arbeit besorgt um sich verschärft verschlechternde Lebenssituation in ihnen bekannten Familien, haben jedoch nicht den gleichen, Handlungsspielraum wie die Fachkräfte des angrenzenden Arbeitsfeldes, um schwierige häusliche Situationen zu deeskalieren.

Anders formuliert: Das Fachpersonal aus der OKJA darf seine eigenen Räume nicht nutzen, um wenigstens die Kinder – sowie indirekt deren Eltern – auf den verschiedenen genannten Ebenen temporär zu entlasten und ihnen auch ein möglichst bedarfsgerechtes, persönliches Gesprächssetting mit einer vertrauten Ansprechperson zu eröffnen, von der Nutzung des Außengeländes gar nicht zu reden. Geradezu absurd mutet es in dem Kontext an, wenn zugleich das Angebot eines Eimsbütteler Bürgers, dass Familien seinen großen Garten nach Absprache nutzen dürfen, medial wohlwollend präsent ist: „Tolles Vorbild in Corona-Zeiten! Hamburger schenkt Familien Zeit in seinem Garten“ titelte zum Bespiel die MOPO am 19.4.2020 (https://www.mopo.de/hamburg/tolles-vorbild-in-corona-zeiten–hamburger-schenkt-familien-zeit-inseinem- garten-36576230 [27.4.2020]).

Die „Tobe“- und „Chillräume“, Teestuben, Beratungs- und Computerräume und auch das Außengelände müssen unter pädagogischer Aufsicht der Fachkräfte aus der betreffenden OKJAEinrichtung selbst unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Interessen und Bedürfnisse von Kinder und Jugendlichen genutzt werden können: für Unterstützung in der Bewältigung schulischer Aufgaben, für ein bedarfsgerechtes Gespräch, zum „Auspowern“, Spielen oder auch einfach nur, um zur Ruhe zu kommen.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Neben einer vermehrt auftretenden Sorge um das Kindeswohl, sind das Recht und die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf altersgerechtes, außerhäusliches Spielen sowie Bewegung, Unterstützung in ihrem Heranwachsen und Peer-Begegnung gefährdet. Durch die Hamburger Allgemeinverfügung ist der grundlegende § 1 Satz 3 Abs. 1 SGB VIII: „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“, seit mehreren Wochen in weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Dies betrifft nochmal mehr Kinder und Jugendliche in sogenannten prekären sozialen Lebenssituationen und inadäquatem Wohnraum. Diese sind häufig genug jedoch diejenigen, die den Fachkräften in der OKJA immer wieder zurückmelden dass sie sie als Wegbegleiterinnen ebenso wie den Mädchentreff, das Jugendhaus, den Bauspielplatz und all die anderen Einrichtungen der OKJA mit ihren (Frei-)Räumen brauchen.

In benachbarten Bundesländern wird wie folgt verfahren:

  • Schleswig-Holstein: Auszug aus der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 18. April 2020: (5) Abweichend von Absatz 3 Nummer 3 können im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugend- und Gesundheitsamt Kinder- und Jugendtreffs und vergleichbare Einrichtungen von durch die kommunale Jugendpflege benannten Jugendlichen zur Betreuung in Gruppen von höchstens 5 Personen zur Verhinderung der Bildung von Ansammlungen oder zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes geöffnet werden.
  • Niedersachsen: Die Stadt Lüneburg hat bereits am 7. April begonnen einen Aktivspielplatz gezielt zu öffnen und gute Erfahrungen damit gemacht. Siehe u.a.: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Lueneburg-oeffnet-einen-Spielplatz-unter-Aufsicht,aktuelllueneburg3482.html [27.4.2020]

Aus fachlicher Verantwortung und im Sinne der Interessen und Bedürfnisse junger Menschen ist aus unserer Sicht dringend erforderlich:

  1. eine Teilöffnung für Familien/Lebensgemeinschaften, jeweils nach Absprache – Zeiten, Teilnehmende – und unter Beachtung der zu dem Zeitpunkt üblichen Schutzregeln
  2. eine „kontrollierte Teilöffnung für Kinder und Jugendliche nach Absprache – Zeiten, Teilnehmende (Schleswig-Holstein: 5) – unter Beachtung der zu dem Zeitpunkt üblichen Schutzregeln

In beiden Fällen werden das Gelände oder die Räumlichkeiten unter Beachtung der zu dem Zeitpunkt üblichen Schutzregeln bereitgestellt. Beispielsweise konzipierten Kolleg*innen eines Bauspielplatzes, den junge Menschen zwischen 6 und 14 Jahren nutzen, unter anderem:

  • Jeweils eine Familie/Lebensgemeinschaft/ kann für 1,5 Stunden den Platz nach Voranmeldung nutzen. Ca. drei Familien/Lebensgemeinschaften/ können täglich von Montag bis Freitag kommen.
  • Gibt es Geschwisterkinder oder ein*e regelmäßige Spielkameraden*in können diese ohne Eltern das Spielgelände nutzen. So können die Eltern für eine Zeit entlastet werden und haben Zeit für sich.
  • Beratungsgespräche können auf dem Außengelände in einer ruhigen Ecke unter Beachtung der zu dem Zeitpunkt geltenden Regeln bei Bedarf stattfinden.
  • Das gesamte Außengelände kann genutzt werden, das Haus bleibt bis auf die sanitären Anlagen geschlossen. Ein Federballspiel, ein Fußball (hin und her passen, Torschüsse), ein Basketball (Korbwürfe), die Tischtennisplatte, eine Slackline, ein Seil zum Seilspringen, Fahrräder und Go-Karts stehen zum Spielen bereit. Generell werden Spielangebote offeriert, die den dann geltenden Allgemeinverfügungsregeln, gerecht werden.
  • Besuche werden „dokumentiert“ (Liste) und es gibt Kontakt-Telefonnummern.
  • Nach jedem Besuch: Desinfektion der Spielgegenstände und der sanitären Anlagen

Weitere konzeptionelle Vorschläge beinhalten:

  • Mitarbeiter*innen, die zu den so genannten Risikogruppen für eine Covid-19 Erkrankung gehören, sollen bis auf Weiteres keine Arbeit mit den Adressat*innen erbringen
  • Mitarbeiter*innen, die älter als 60 Jahre sind sowie schwangeren Kolleginnen wird freigestellt, sich für den „Publikumsverkehr“ zu melden

29. April 2020

Vorstand und Fachreferent*innen des Verbands Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.

Die Stellungnahme gibt es hier auf der Website des VKJH als PDF zum Download

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